Forschungsstipendium im Bereich Energiemanagement und -technik

Das Forschungsstipendium ist eine Beihilfe zur Durchführung eines wissenschaftlichen Projekts an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (zum Beispiel im Rahmen einer Dissertation). Mittels des Forschungsstipendiums muss nicht die Finanzierung des gesamten Projektes gedeckt sein. Projekte mit mehreren Personen sind möglich, hierzu sind aber separate Anträge zu stellen. Die Höhe des Forschungsstipendiums beträgt zwischen 600 und 1000 €, der genaue Betrag hängt von der Anzahl der zugesprochenen Stipendien ab.

Kriterien:

  • Abgeschlossenes Master oder Diplomstudium
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung von EU-BürgerInnen analog zum § 4 StudFG
  • Das mittlere monatliche Zusatzeinkommen während der Laufzeit darf den Betrag von € 679,– (netto) nicht übersteigen
  • BewerberInnen sollten während der Laufzeit kein Dienstverhältnis an der Universität Klagenfurt haben
  • Mit dem Forschungsstipendium ist ein wissenschaftliches Projekt im Themenbereich des Forschungsclusters Energiemanagement und –technik (z.B. Smart Grids oder  Energieinformatik) durchzuführen

Vergabemodalität:

  • Dauer eines Forschungsstipendiums: 6 bis 7 Stipendienmonate
  • Bewerbungsfrist: 16. August 2015
  • keine Altersbegrenzung
  • Die Alpen-Adria-Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils bei der Vergabe von Forschungsstipendien an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf

Beizulegende Unterlagen:

  • Projektbeschreibung (auf Englisch, max. 3 Seiten)
  • Darstellung der angewandten Methodik (Vorgehensweise bei der Abwicklung des Projektes, eingesetzte Mittel, zu erwartende Ergebnisse, etc.)
  • Zeitplan mit Startzeitpunkt (frühestens 10/2015) und Projektdauer (in der Regel 4-6 Monate, maximal bis 08/2017)
  • Befürwortung des Projektes durch den/die Projektbetreuer/in
  • Lebenslauf und Publikationsliste
  • Abschlusszeugnis der jeweiligen Studienrichtung (z.B. Masterzeugnis)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Eidesstattliche Erklärung, dass die angegebene Einkommenshöhe nicht überschritten wird

Einreichung:

Das vollständige Ansuchen ist elektronisch als ein PDF-Dokument bis zum 16.8.2015 an Prof. Wilfried Elmenreich (wilfried.elmenreich@aau.at) zu senden.